Kulturelle Rechte und Verfassung: über den rechtlichen Umgang mit kultureller DifferenzEnglish summary: In Germany, the discussion surrounding special rights for cultural minorities has become highly controversial. On the one hand the demand for strengthening cultural rights is becoming louder. On the other hand politicians and scholars are afraid of the creation of a 'multicultural society'. Gabriele Britz examines the legal, theoretical-philosophical and practical aspects which have to be considered when establishing cultural rights in current or future constitutional law. German description: In der (verfassungs-)politischen Diskussion ist einerseits der Ruf nach starkerer Anerkennung rechtlicher Positionen kultureller Minderheiten zu vernehmen. Andererseits wird eine Starkung 'kultureller Rechte' jedoch mit ausserster Skepsis betrachtet. Gabriele Britz zeigt Moglichkeiten und Grenzen einer Begrundung kultureller Rechte auf. Trotz sparlicher gesetzlicher Vorgaben sind die Gerichte fur eine Anerkennung besonderer kultureller Rechtspositionen aufgeschlossen, lassen allerdings uberzeugende rechtsdogmatische Begrundungen vermissen. Anknupfend an sozialwissenschaftliche Forschungsergebnisse analysiert Gabriele Britz die tatsachlichen Grundlagen kultureller Differenz. Sie zeigt, dass kulturelle Differenz durch Selbst- und Fremdzuschreibung kultureller Zugehorigkeiten und Merkmale auf Grundlage ethnischer Grenzziehungen konstruiert wird und im individuellen Selbstverstandnis grosse Bedeutung erlangen kann. Entsteht damit eine 'kulturelle Identitat', wird diese Grundlage fur die Artikulation kultureller (Minderheiten-)Belange. Inwieweit besteht dann im Rahmen verfassungsdogmatisch etablierter Rechtspositionen die Notwendigkeit, besondere kulturell motivierte Bedurfnisse anzuerkennen? Welche theoretische Funktion konnten weitergehende besondere kulturelle Rechte haben? Wie lassen sich diese im geltenden Verfassungsrecht begrunden? Die grundrechtliche Relevanz des individuellen Selbstverstandnisses ist der Schlussel zur normativen Verortung kultureller Differenz. Der gewahlte grundrechtstheoretische Ansatz gestattet einerseits die Begrundung bestimmter kultureller Rechte, setzt dieser andererseits aber auch deutliche Grenzen. |
Contents
dd Weltanschauungsfreiheit und Beachtlichkeit kultureller | 125 |
ff Ergebnis | 133 |
Schutz echter und unechter kultureller Anliegen im Völkerrecht | 164 |
Weiterer Begründungsbedarf für eine | 171 |
F Kulturelle Rechte im geltenden Verfassungsrecht | 238 |
Handlungsfreiheit | 244 |
G Dogmatik der kulturellen Rechte 279 | 279 |
Wesentliche Ergebnisse und Bewertung 302 | 302 |
315 | |
329 | |
Common terms and phrases
ähnlich allerdings allgemeine Handlungsfreiheit allgemeine Persönlichkeitsrecht Angehörigen anhand Ausbildungsfreibetrag Ausländer Bedeutung Begründung beispielsweise berücksichtigen besonders besteht bestimmte Betroffenen bloß Bundesverfassungsgericht BVerfGE Cultural demokratischen deutschen Deutschland echte kulturelle Anliegen Eltern Entscheidungen Ergebnis erst Ethnie ethnische Gruppen Fallgruppe Familie FamRZ Förderung Frage Freiheit Freiheitsgrundrechte fremden Funktion Gerichte geschützt Gesellschaft Gesetz Gesetzgeber Gleichheit group Grund Grundgesetz Grundrechte Grundrechtsschutz grundsätzlich Handlung hingegen Hinsicht Identity Immigranten individuelle Individuums insbesondere Institutsgarantie Integration Interesse Interpretation Kinder Kindeswohl konkreten könnte Kultur kulturelle Identität kulturelle Prägung kulturellen Gruppe kulturellen Selbstverständnis kultureller Anliegen kultureller Differenz kultureller Minderheiten kultureller Rechte Kulturkreis Kymlicka lassen läßt LG Berlin lich Mehrheit Merkmale Mieter möglich Morlok Multicultural Citizenship muß nationaler Minderheiten NVwZ objektiven Parabolantenne Person politischen rechtliche relevant Religionsfreiheit religiösen relle Rights schen Schranken-Schranke Schutz kultureller Schutzbereich Selbstkonzept Sinti und Roma sozialen spezifischen Sprache Staat staatlichen subjektive tatsächlich turellen türkischen Verfassung verfassungspolitisch verfassungsrechtliche vielmehr Zugehörigkeit